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Steuer- und Anwaltskanzlei
Decking


  • Deggendorfer Str. 44
    94447 Plattling

  • 0 99 31 / 9 12 52 -0

  • 0 99 31 / 91 25 2-21

  • jostdecking.de

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Steuerberatung

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Lohnabrechnung für alle Betriebe
  • Umsatzsteuervoranmeldung für kleine, mittlere und große Betriebe

Bilanz für:

  • GmbH
  • GmbH & kG
  • Betriebsaufspaltung
  • Betriebsverpachtung

Bilanz für:

  • Erben
  • Schenken
  • Betriebsnachfolge
  • Alle Gestaltungen mit Verträgen und Steuererklärungen

Lohnsteuerhilfe für:

  • Arbeitnehmer und Rentner mit Schnellservice

Überschussrechnung für:

  • Ärzte
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Klein- und Kleingewerbe

Herr Decking war lange Jahre Mitglied im Sachkundesausschuss Landwirtschaftliche Buchstelle, wofür er auch vom Präsidenten der Steuerberaterkammer München mit der silbernen Ehrennadel der Steuerberaterkammer geehrt wurde.

Wir erbringen für Sie
sämtliche Steuerberatungsleistungen, so insbesondere:

Steuerberatung

  • Anfertigung von Einkommensteuererklärungen für alle Einkunftsarten.
  • Lohnsteuerjahresausgleiche (heute auch Einkommensteuererklärung) für Arbeitnehmer zu gleichen Bedingungen wie Lohnsteuerhilfevereine.
  • Erstellung von Bilanzen oder Überschussrechnungen für alle Betriebsgrößen und Unternehmensformen. Ob Einzelfirma, GmbH, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Britischer Limited, bei uns wird jede dieser Gesellschaftsformen betreut und bilanziert.
  • Buchführung für alle Berufsgruppen. Ob Handwerker, Freiberufler, Landwirt, Kaufmann/Kauffrau oder sonstiger Unternehmer, wir erstellen für alle fachgerecht Ihre Buchführung auf dem professionellen System der DATEV. Spezialkontenrahmen für alle Branchen werden angeboten. Offene Posten-Buchführung oder auch eine Kostenstellenrechnung können Sie erhalten.
  • Lohnabrechnung mit jedem Schwierigkeitsgrad. Auch Baulöhne rechnen wir für Sie ab. Per Datenübertragung gehen die Meldungen zu den Finanzämtern und die verschiedenen Sozialversicherungsträger.
  • Erbschaftsteuererklärungen gehören zum Pflichtprogramm jedes Berufsträgers der Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz leisten darf.
  • Die Regelung von Betriebsnachfolgen und –übergaben sind für uns Standard. Wir sorgen für die Anwendung der steuerneutralsten Gestaltungen. Steuervermeidung wird hierbei regelmäßig oberstes Ziel sein.
  • Die Umwandlung ihrer Firma in jede Gesellschaftsform wird von uns gestaltet. Wollen sie Familienmitglieder aufnehmen oder fremde Gesellschafter, dann fertige ich für Sie die Verträge und gestalte die steuerliche Seite. Als Rechtsanwalt bin ich im Vertragswesen routiniert und sachkundig.
  • Nicht zuletzt fertigen wir natürlich auch alle anderen steuerlichen Erklärungen von der Körperschaftsteuer- über die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung bis zu Einheitswerterklärungen.
  • Rechtsmittel, wie Einsprüche, Klagen vor dem Finanzgericht oder Beschwerden ergänzen unser Leistungsangebot, wenn Bescheide oder Verwaltungsakte der Finanzbehörden sie unzulässig beschweren.
  • Steuerstrafrecht íst eine Tätigkeit, die eine Verbindung aus Steuerrecht und Strafrecht darstellt. Hier ist der Kanzleiinhaber ebenfalls zuhause. Strafrecht gehört zum Tätigkeitsfeld. Dies ist im Steuerstrafrecht positiv nutzbar.